KFZ – Kaskogutachten

KFZ – Kaskogutachten

  • Schnelle Schadenaufnahme
  • Schnelle Gutachtenerstellung nach dem Audatex-System
  • Auf Wunsch übernehmen wir die bargeldlose Abwicklung mit der Versicherung

Kaskoschaden
Bei den Kaskoschäden gibt es die Unterscheidung zwischen Teilkasko- und Vollkaskoschäden. Die entsprechenden Ersatzleistungen sind von Versicherung zu Versicherung individuell geregelt. Der Umfang der Entschädigungsleistung kann den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) entnommen werden. Unter dem Abschnitt „Fahrzeugversicherung“ sind genauere Details nachlesbar. Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden gibt es im Regelfall einige gravierende Unterschiede.

  1. Die Kostenübernahme für Inanspruchnahme eines eigenen Rechtsanwaltes sind lt. AKB meist ausgeschlossen. Sie sind nur erstattungspflichtig, wenn sich im Rahmen von eventuellen Streitigkeiten ergeben sollte, dass die Inanspruchnahme des eigenen Rechtsanwaltes gerechtfertigt war.
  2. Die Kostenübernahme für Inanspruchnahme eines eigenen Sachverständigen sind lt. AKB bei den neuen Versicherungsverträgen in der Regel ausgeschlossen. Sollte in den AKB die Inanspruchnahme eines eigenen Sachverständigen jedoch nicht ausdrücklich ausgeschlossen sein, gilt auch hier das Recht zur Auswahl eines eigenen Sachverständigen.